Der Trusted Shops Käuferschutz greift, wenn eine Pauschalreise, oder eine Veranstaltung innerhalb der Absicherungsdauer ohne Angebot einer gesetzlich zulässigen Alternative und wegen endgültiger Absage durch den Veranstalter, nicht angetreten werden konnte.
Folgende Fälle sind nicht abgedeckt:
- die Insolvenzabsicherung (z.B. bei Erreichen/Übersteigen von Haftungshöchstgrenzen). Eine solche Absicherung unterliegt allein dem Reisesicherungsschein.
- die von einer Reiserücktrittsversicherung gedeckt werden oder gedeckt werden können, sie tritt auch nicht ergänzend hinzu (z.B. Erreichen von Haftungshöchstgrenzen oder bei Selbstbehalten), hierzu dient allein die Reiserücktrittsversicherung.
- die Erstattung anfallender Stornogebühren o.ä. sofern der Widerruf der Bestellung vom Online-Shop ausgeschlossen wurde.